Ablauf der Therapie bei Kindern und Jugendlichen

Neuanmeldungen zur Psychotherapie nehmen wir während unserer telefonischen Sprechzeit entgegen. Ab 15 Jahren darf man sich auch selbständig zur Therapie anmelden, vorher müssten deine Eltern dies für dich übernehmen. Wir erfragen dann deine Kontaktdaten, einige allgemeine Informationen und ganz kurz den Grund, weswegen du psychotherapeutische Unterstützung suchst.
Zeitnah (meist innerhalb von 2-4 Wochen) können wir dir einen Termin zu einem „Erstgespräch“ anbieten. Dabei geht es um ein erstes Kennenlernen von uns Psychotherapeutinnen und darum, einen genaueren Überblick über deine Problematik zu bekommen. Nach Möglichkeit sollten deine Eltern dich zum Erstgespräch begleiten. Wir besprechen aber im gemeinsamen Gespräch nur das, was du möchtest.
Wir haben auch deinen Eltern gegenüber „Schweigepflicht“, das bedeutet, dass wir deinen Eltern nichts über das erzählen dürfen, was wir miteinander besprechen. Es gibt dabei nur wenige Ausnahmen, die deine Sicherheit oder die Sicherheit anderer betreffen oder wenn du uns deine Erlaubnis dazu gibst. Uns ist es wichtig, dass wir deine Wünsche und Anliegen berücksichtigen und gemeinsam überlegen, was dir in deinem Alltag helfen kann.
Wenn wir gemeinsam der Meinung sind, dass eine Psychotherapie bei uns in der Praxis in Frage kommt, nehmen wir dich gerne auf unsere Warteliste auf. Zunächst können dann 3-5 Sprechstunden stattfinden, die zum vertieften Kennenlernen und zur Klärung deiner Ziele genutzt werden. Wir wollen dann auch besser verstehen, was bei dir los ist und wo deine Schwierigkeiten im Alltag bestehen. Anschließend finden bis zu sechs probatorische Sitzungen statt, die wir zur ausführlichen Diagnostik mit dir und deinen Eltern nutzen. Wir wollen uns außerdem anschauen, wie dein Leben bis jetzt verlaufen ist.
Gemeinsam können wir uns dann entscheiden, ob wir einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen wollen. Die bereits abgehaltenen Sitzungen werden auch schon von der Krankenkasse bezahlt, dienen aber eben zur Klärung, ob eine längerfristige Behandlung beantragt werden soll. Bei den gesetzlichen Krankenkassen besteht zunächst die Möglichkeit 12 Sitzungen für dich und 3 Sitzungen für Bezugspersonen („Kurzzeittherapie 1“) und dann nochmals 12+3 Sitzungen („Kurzzeittherapie 2“) zu beantragen. Das Stundenkontigent von Privatversicherten hängt von der jeweiligen Krankenkasse und dem entsprechenden Tarif ab.