Ablauf der Psychotherapie für Erwachsene in unserer Praxis

Erwachsenentherapie in der Praxis Oberstübchen

Neuanmeldungen zur Psychotherapie
Neuanmeldungen nehmen wir gerne während unserer telefonischen Sprechzeiten entgegen. Während dieses ersten Kontakts erfragen wir Ihre Kontaktdaten sowie einige allgemeine Informationen. Den Grund, weswegen Sie psychotherapeutische Unterstützung suchen, dürfen Sie kurz halten, da dies nur zur ersten Orientierung dient. Unser Ziel ist es, Ihnen einen einfachen und unkomplizierten Einstieg in den Therapieprozess zu ermöglichen.

Erstgespräch
In der Regel können wir Ihnen innerhalb von 2-4 Wochen einen Termin für ein „Erstgespräch“ anbieten. Dieses Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und gibt uns Psychotherapeutinnen die Möglichkeit, einen ersten Überblick über Ihre Problematik zu erhalten. Gleichzeitig können Sie uns und unsere Praxis kennenlernen und Ihre Fragen stellen.

Aufnahme auf die Warteliste
Wenn nach dem Erstgespräch sowohl Sie als auch wir der Meinung sind, dass eine Psychotherapie bei uns in der Praxis sinnvoll ist, nehmen wir Sie gerne auf unsere Warteliste auf. Die Wartezeit bis zum Beginn der Therapie kann je nach Auslastung variieren, doch wir bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich einen Platz anbieten zu können.

Sprechstunden und Kennenlernen
Sobald ein Therapieplatz frei wird, beginnen wir mit 2-3 Sprechstunden. Diese Sitzungen dienen einem vertieften Kennenlernen und der Klärung Ihrer individuellen Therapieziele. Hierbei geht es darum, ein tieferes Verständnis für Ihre Situation zu entwickeln und gemeinsam zu erarbeiten, welche Therapieziele realistisch und sinnvoll sind.

Probatorische Sitzungen
Anschließend folgen bis zu vier probatorische Sitzungen. Diese Sitzungen sind für eine ausführliche Diagnostik sowie zur Erhebung Ihrer Lebensgeschichte vorgesehen. Hier nehmen wir uns Zeit, Ihre bisherigen Erfahrungen und Hintergründe zu verstehen, um eine fundierte Basis für die Therapie zu schaffen.

Therapieantrag und Kostenübernahme
Wenn eine psychische Erkrankung diagnostiziert wird, die Chemie zwischen Patient*in und Therapeutin stimmt und realistische Therapieziele formuliert werden können, stellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse. Bereits die vorangegangenen Sitzungen werden von der Krankenkasse übernommen und dienen der Klärung, ob eine längerfristige Behandlung erforderlich ist. Bei gesetzlichen Krankenkassen besteht die Möglichkeit, zunächst 12 Sitzungen im Rahmen der „Kurzzeittherapie 1“ und gegebenenfalls weitere 12 Sitzungen im Rahmen der „Kurzzeittherapie 2“ zu beantragen. Beide Anträge werden in der Regel übernommen, sofern in den letzten zwei Jahren keine Therapie im selben Richtlinienverfahren stattgefunden hat.

Privatversicherte
sollten sich frühzeitig bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Unterlagen für die Bewilligung einer Therapie benötigt werden und wie viele Sitzungen der individuelle Vertrag umfasst.